Fahrdienste DresdenCar

Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität | Busreisen | Dresden

Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Buchung / Datenschutz

(1) Halbtagesfahrten, Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten: Die Buchung von Halbtagesfahrten, Tagesfahrten und sowie der Busvermietung wird für DresdenCar – Fahrdienste erst verbindlich, wenn diese vom Besteller als auch von DresdenCar -Fahrdienste bestätigt worden sind. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Fahrt und zur Kundenbetreuung verwendet.

2. Inhalt des Vertrages

(1) Halbtagesfahrten, Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten: Der Inhalt des Vertrages ergibt sich, sowohl bei Halbtagesfahrten, Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten, als auch bei der Busanmietung, aus der Buchung des Bestellers und der Buchungsbestätigung. Sonderleistungen zur Fahrt/ Busanmietung bzw. Sonderleistungen des Bestellers, müssen gesondert im Vertrag festgeschrieben werden.
(2) Busvermietung: Sonstige Kosten, wie Autobahn-, Maut- oder Parkgebühren, sowie die Übernachtung + Frühstück des Busfahrers sind im Angebot nicht berücksichtigt und werden vom Besteller übernommen.

3. Zahlung

(1) Halbtagesfahrten, Tagesfahrten: Die Zahlung des gesamten Fahrpreises bei Tages- und Halbtagesfahrten ist bis 14 Tage vor Fahrtantritt zu leisten. Ohne Zahlung des gesamten Fahrtpreises besteht für den Besteller kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch DresdenCar – Fahrdienste.
(2) Mehrtagesfahrten: Der Besteller hat nach Abschluss des Vertrages eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu begleichen. Der restliche Reisepreis ist bis sieben Wochen vor Reisebeginn (entsprechend Festlegung des Reiseveranstalters und Hotelvertrag) vollständig zu bezahlen.
(3) Busanmietung: Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach der durchgeführten Fahrt. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage.

4. Beförderung

(1) Die Fahrer sind zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet (StVO, StVZO, BO-Kraft).
(2) Die Beförderung erfolgt im Reisebus. Bei Fahrten mit Sitzplatzvergabe erfolgt die Sitzplatzvergabe nach Zahlungseingang. Behinderte Reisende werden gesondert eingewiesen, a) Sitzplatz, b) Reiseverlauf, c) Zustiegsmöglichkeiten. Für den sicheren Zu- und Ausstieg ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich.

5. Gepäck

Erfolgt die Fahrt im Reisebus, so ist die maximale Gepäckmenge auf eine flexible Reisetasche bzw. Reisetrolley (maximale Größe von ca. 70 x 50 x 30 cm und ca. 15 kg) pro Reisegast zzgl. Handgepäck begrenzt. Sperrige Gegenstände werden nur nach Absprache mit befördert.

6. Leistungs- und Preisänderungen

(1) Halbtagesfahrten, Tagesfahrten, Mehrtagesfahrten: Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DresdenCar – Fahrdienste nicht in Absicht herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und somit der Verlauf der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigt wird. Änderungen sind dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. DresdenCar – Fahrdienste behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Bestimmungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhungen pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirken.
(2) Busanmietung: Änderungswünsche oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages sind rechtzeitig an DresdenCar – Fahrdienste zu übermitteln.

7. Rücktritt des Teilnehmers/ Busanmieters

(1) Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnhame einer Fahrt oder Busanmietung erklären. Die Rücktrittserklärung muss im persönlichen Gepräch, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Anrufbeantworter ist nicht rechtskräftig.
(2) Halbtagesfahrten, Tagesfahrten: Im Falle eines Rücktritts von Tages- und Halbtagesfahrten fallen für den Teilnehmer folgende Stornokosten an:

Bei einem Rücktritt

(3) Mehrtagesfahrten: Im Falle eines Rücktritts von Mehrtagesfahrten fallen für den Teilnehmer folgende Stonokosten an:

Bei einem Rücktritt

(4) Busanmietung: Im Falle eines Rücktritts einer Busanmietung fallen für den Anmieter folgende Stonokosten an:

Bei einem Rücktritt

8. Rücktritt, Kündigung des Reiseveranstalters aufgrund besonderer Umstände

Die Mindestteilnehmerzahl von Halbtagesfahrten, Tagesfahrten liegt bei 15 Personen und bei Mehrtagesfahrten bei 20 Personen. Sollten diese zur jeweiligen Fahrt nicht erreicht werden, so kann der DresdenCar – Fahrdienste bis 10 Tage vor Reiseantritt die Reise kündigen. Bei der Busanmietung bleibt die Kündigung aufgrund der Teilnehmerzahl unberührt.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt

Treten nicht vorhersehbare Umstände ein, wie z.B. Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften, Krieg oder andere Fälle, dann können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Treten die Ereignisse während der Urlaubszeit (ab-bis) ein, kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

10. Haftung der Fahrgäste/ des Bestellers

(1) Halbtgesfahrt, Tagesfahrt, Mehrtagesfahrt: Für Schäden oder Verunreinigungen, die durch den Teilnehmer oder dessen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der jeweilige Teilnehmer.
(2) Busvermietung: Für Schäden oder Verunreinigungen, die durch den Besteller oder seinen Fahrgästen oder deren mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm/ oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

11. Haftung des Reiseveranstalters

DresdenCar – Fahrdienste haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge, Eintrittskarten, Transfers, Kultur- und Badeveranstaltungen usw., die vor Ort gebucht werden).
DresdenCar – Fahrdienste haftet für die gewissenhafte Fahrtvorbereitung und deren Durchführung lt. Festlegung des Fahrtprogramms.

l2. Mitwirkungspflicht

Der Fahrgast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen oder Mängel sind umgehend DresdenCar – Fahrdienste zur Kenntnis zu geben.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen (grenzüberschreitender Verkehr)

Für alle Teilnehmer, ist für Bürger der BRD ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Personalausweis ist vor allem bei Fahrten ins Ausland nicht immer ausreichend. Bitte beachten Sie auch vor Fahrtantritt die Hinweise des Auswärtigen Amtes der BRD. Teilnehmende haben grundsätzlich ihre eigenen Gesundheitsdokumente mitzuführen.

14. Reiseversicherungen

Grundsätzlich empfiehlt DresdenCar – Fahrdienste den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie bei Auslandsfahrten einer Auslandskrankenversicherung. Jeder Teilnehmende ist für den Abschluss einer Versicherung selbst verantwortlich.

15. Sonstiges

(1) Alle Fahrten werden nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung durchgeführt.
(2) Die Reise- und Geschäftsbedingungen gelten ab 01.12.2023. Damit treten alle vorher durch den Reiseveranstalter herausgegebenen Reisebedingungen oder Informationen für unsere Kunden außer Kraft. Situationsbedingte Änderungen vorbehalten.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Dresden.

Klagen gegen den Reisegast werden an dessen Wohnort geltend gemacht.

Änderungen zu den Geschäftsbedingungen vorbehalten.

Reiseservice DresdenCar Dresden, den 01.12.2023